09:00 Uhr Sadelkow
10:30 Uhr Leppin
14:00 Uhr Alt Käbelich
anschl. Adventsmarkt
14:00 Uhr Alt Käbelich
Christvesper
14:30 Uhr Petersdorf
Andacht & Orgelmusik
16:00 Uhr Rühlow
14:00 Uhr Neu Käbelich
Jahresschlussandacht
mit Abendmahl
09:00 Uhr Cölpin
10:30 Uhr Leppin
09:00 Uhr Alt Käbelich
im Pfarrhaus
09:00 Uhr Cölpin
10:30 Uhr Leppin
09:00 Uhr Alt Käbelich
im Pfarrhaus
Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Alt Käbelich-Warlin gehört zur Propstei Neustrelitz des Kirchenkreises Mecklenburg.
Das Gebiet des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg entspricht dem der früheren Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche Nord-deutschlands, kurz Nordkirche, wurde zu Pfingsten 2012 durch Vereinigung der Nord-elbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, der Pommerschen Evangelischen Kirche und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs gegründet.
Zur Propstei Neustrelitz
Zum Kirchenkreis
Zur Nordkirche
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Alt Käbelich - Warlin
© 2016 Ev.-Luth. Kirchengemeinde AltKäbelich-Warlin
Bei vielen alten Kirchen befinden sich Friedhöfe, die oft noch heute, mitten im Dorf und um die Kirche herum gelegen, benutzt werden. In den Kirchdörfern Sponholz und Neu Käbelich gibt es kommunale Friedhöfe. Außerdem gehört der an der Kirchenruine in Küssow gelegene Friedhof zur Kirchengemeinde Alt Käbelich - Warlin.
Den Kontakt zur Friedhofsverwaltung, die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung für alle Friedhöfe finden Sie im Info-Kasten rechts.
Neue Formen der Grabgestaltung
Seit einigen Jahren ist die Friedhofskultur in Stadt und Land im Wandel. Die traditionelle Sargbestattung wird zunehmend weniger gewünscht, stattdessen sind Urnenbeisetzungen an der Tagesordnung und der Wunsch nach Individualisierung macht auch vor dem Friedhof nicht halt. Diesen Veränderungen versuchen auch wir als Friedhofsträger Rechnung zu tragen. Es ist immer häufiger festzustellen, dass immer mehr Bestattungen anonym vollzogen werden und/oder auf der Streuwiese eines größeren Stadtfriedhofes enden, da der Verstorbene mit einer möglichen Grabpflege seine Hinterbliebenen nicht belasten möchte. Doch wo bleibt bei diesen neueren Grabformen die Möglichkeit an einem konkreten Ort zu trauern bzw. dem Verstorbenen zu gedenken?
Aus theologischen Gründen haben wir uns als kirchlicher Friedhofsträger gegen die Möglichkeit von anonymen Bestattungen entschieden, denn im 43. Kapitel des Jesajabuches heißt es: „Gott spricht: Ich habe dich bei deinem Namen gerufen du bist mein.“
Diesem biblischen Motiv folgend bieten wir allen Interessierten, egal ob gläubiger Mensch oder konfessionslos, auf unseren 12 Dorffriedhöfen (siehe Karte) Bestattungsformen an, bei dem jeder Verstorbene einen konkreten Ort für seine letzte Ruhe hat bzw. bekommt. Neben dem klassischen Wahlgrab für einen Sarg oder zwei Urnen kann jetzt auch die Grabart des Rasengrabes bzw. des Rasenreihengrabes gewählt werden. Bei diesen Varianten können ebenfalls wahlweise Särge oder Urnen beigesetzt werden, aber es fallen für die Angehörigen keine dauerhaften Pflegearbeiten an, da außer der sachgerechten Installation und Instandhaltung eines stehenden Grabsteines mit Namen und Lebensdaten des Verstorbenen keine Pflegearbeiten zu leisten sind.
Nach der Beisetzung werden keine Bepflanzungen auf dem frischen Grab vorgenommen, sondern nach einer Übergangszeit wieder Rasen eingesät, der dann durch die allgemeinen Mäharbeiten der Friedhofsverwaltung mit gepflegt wird.
Die Verwaltung wird durch den Kirchenkreis wahrgenommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung:
Zentrale Friedhofsverwaltung
Kirchenkreis Mecklenburg
Domstraße 16
18273 Güstrow
Tel.: 0 38 43 - 4 65 61-34
(Dienstags und Donnerstags)
Email: heidrun.paul@elkm.de